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über uns

Unsere Sachverständigenorganisation ist seit Inkrafttreten der RöV im Beitrittsgebiet tätig und besitzt damit langjährige Erfahrung.

Im Jahre 2021 begangen wir das 30-jährige Jubiläum der Aufnahme der Prüftätigkeit.

Seit dem 31. Dezember 2018 gelten das Gesetz zum Schutz vor den schädlichen Wirkungen ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz – StrlSchG) und die Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzverordnung - StrlSchV). Die Verordnung über den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlen - Röntgenverordnung (RöV), die den Betrieb von Röntgeneinrichtungen beispielsweise im Bereich der Heilkunde, Zahnheilkunde und Tierheilkunde sowie in technischen Bereichen regelte, ist außer Kraft getreten.



Nach den Regelungen im neuen Strahlenschutzrecht sind die Bestellungen bundesweit wirksam.
Unseren Tätigleitsschwerpunkt haben wir in

- THÜRINGEN
- SACHSEN
- SACHSEN-ANHALT
- BAYERN


sowie in den angrenzenden Bundesländern

Organisation  
Dipl.-Ing. Romana Wolf
romana.wolf(at)pfsstg.org
Büroleitung Prüfstelle
Kursorganisation
Sachverständige bestellt für
Dipl.-Ing. Andreas Wolf
andreas.wolf(at)pfsstg.org

behördlich bestellter Sachverständiger
nach dem Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)

von der Industrie-und Handelskammer öffentlich bestellter und vereidigter
Sachverständiger für Geräte zur Stimulation von Muskeln und Nerven, Röntgenanlagen ,
zuständig: IHK Ostthüringen zu Gera
alle medizinischen Röntgendiagnostikanlagen
Dipl.-Ing. (FH) Christoph Kaufmann
christoph.kaufmann(at)pfsstg.org

behördlich bestellter Sachverständiger
nach dem Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)
alle medizinischen Röntgendiagnostikanlagen